Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Ab 16 Jahren dürfen besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren jedoch angebracht werden.
Vorraussetzungen bei Ausbildungsbeginn
Mindestalter 14 1/2 Jahre
Paßbild
Unsere Mofakurse. Theorie und Praxis des Mofafahrens.
Mindestunterricht
Mindestens 6 x Doppelstunden a 90 min
Prüfungen
Theoretische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters